Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der
Mammut Media  c/o Mahmoud Media

Gültig ab: 2020

Art. 1 Anwendungsbereich und Form
Für alle Verträge, die zwischen Mahmoud Media c/o Mahmoud Media (Mahmoud Media) und ihren Auftraggebern geschlossen werden, gelten ausschliesslich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.  Die AGB gelten als integrierender Bestandteil jedes Auftrags.

Art. 2 Leistungen und Auftragserteilung

1. Jede Geschäftsbeziehung zwischen Mahmoud Media und ihren Kunden wird durch den Projektvertrag geregelt, in diesem werden Leistungsumfang sowie die Vergütung festgehalten.

  1. Die schriftlich ausgearbeiteten Angebote von Mahmoud Media verbindlich, soweit sich aus den Formulierungen nicht Gegenteiliges ergibt. Der Auftraggeber bestätigt verbindliche Angebote in schriftlicher Form womit der entsprechende Vertrag, sofern diese Annahme innerhalb der gesetzten Annahmefrist erfolgt, als zustande gekommen gilt.

    3. Der Auftraggeber erhält nach dem Auftragseingang eine Auftragsbestätigung per E-Mail. Diese Auftragsbestätigung ist massgeblich für den Liefertermin, sofern der Vertrag selber den Liefertermin nicht regelt.

    4. Allfällige Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten und Aufträgen werden von beiden Parteien schriftlich festgelegt und als Zusatzvereinbarung Bestandteil der Vertragsbeziehung.

    5. Ein Mehraufwand, der aufgrund von Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des Auftrags entsteht, wird als zusätzliche Leistung nach dem vereinbarten Stundensatz abgerechnet.

    6. Mahmoud Media ist gemäss diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt, nach eigener Einschätzung

    zusätzliche, externe Dienstleister respektive externe Unternehmer für die vertragsgemässe Erfüllung des Auftrags.

Art. 3 Vergütung und Fremdkosten

1. Mahmoud Media rechnet seine Leistungen, soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart, nach Arbeitsaufwand auf der Basis des vereinbarten Stundentarifs ab.

2. Kostenvoranschläge sind verbindlich. Sie dürfen höchstens um 20 % überschritten werden. Mahmoud Media zeigt dem Kunden rechtzeitig an, sofern mit einer über dieser Toleranzgrenze liegenden Kostenüberschreitung gerechnet werden müsste.
In einem solchen Fall kann der Kunde, nach Abgleich aller im Auftrag entstandener Kosten vom Auftrag zurücktreten.

Art. 4 Zahlung und Fälligkeit

1. Zahlungen sind zehn Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

  1. 2. Die Folgen des Zahlungsverzugs richten sich nach den Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrecht

Art. 5 Lieferfristen und Termine

  1. Die Verbindlichkeit von Lieferterminen ist im Projetvertrag festgehalten.
  2. Der Auftraggeber, kann seine gesetzlich festgehaltenen Rechte erst nach einer angemessenen Nachfrist, zugunsten Mahmoud Media, geltend machen.
  3. In Online-Marketing und Webdesign werden Entschädigungsansprüche aufgrund Verzögerung oder Nichterbringung nicht anerkannt – eine Lösung wird nur mittels Dialogs, schriftlich festgehaltene Erwartungen und auf Basis einer Win-win-Lösung anerkannt.

Art. 6 Angestrebte Ziele und Simulationen im Online-Marketing

Angestrebte quantitative Ziele für Marketing-Kampagnen sowie Werbe-Simulationen können bei Umsetzung von der Wirklichkeit abweichen.
Die Richtigkeit, Genauigkeit und Abweichungen können von Mahmoud Media unter keinen Umständen garantiert werden oder vom Auftraggeber als Vertragsgegenstand geltend gemacht werden.

Art. 7 Urheberrecht und Eigentum

Der Urheber aller erbrachten Leistungen ist bis zum vollständigen Entgelt ausschliesslich Mahmoud Media. Bei Ausgleich aller ausstehenden Kosten gemäss Projektvertrags geht das geistige Eigentum zuhanden des Auftraggebers.

Geistiges Eigentum sind Materialien, Konzepte und oder digitale Werke sowie Korrespondenz, die für den Auftraggeber erstellt wurden oder im Rahmen des Projekts entstanden sind. Beispiele dafür sind (aber nicht ausschliesslich): E-Mails, Texte, Designs, Webseiten – Domain und Website Inhalte und Code, Applikationen (Web- & Mobile), Video, Konzepte, Artikel usw.

Art. 8 Geheimhaltungspflicht

Mahmoud Media  ist verpflichtet, über alle ihr im Rahmen des Projekts bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten im Verhältnis zu dritten Stillschweigen zu bewahren.
Diese Verpflichtung gilt ebenso für die Erfüllungsgehilfen und Personal von Mahmoud Media. Sie überdauert die Beendigung des Vertrags und kann nur bei rechtswidrigem Verhalten oder durch den Auftraggeber selbst schriftlich aufgehoben werden.

Art. 9 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Soweit Mahmoud Media Unterlagen, Daten oder sonstige Informationen des Kunden benötigt, um ihre Vertragspflichten erfüllen zu können, wird sie diese rechtzeitig anfordern. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Mahmoud Media sämtliche ihm zur Verfügung stehenden Informationen und Materialien, die zur vertragsgemässen Abwicklung des Projekts oder im weitesten Sinne zur Erreichung des Vertragszweckes erforderlich sind, unverzüglich bereitzustellen.

Art. 10 Haftungsbeschränkung

1. Mahmoud Media legt erarbeitete Materialien (Designs, Konzepte, Marketing-Pläne, Texte, Bilder etc.) dem Kunden im Entwurf zur Freigabe vor. Dieser hat die Angaben zu prüfen. Gibt der Kunde die Vorlage frei, übernimmt er die alleinige Haftung für die Richtigkeit der Angaben.

2. Die Haftung für die mangelhafte Erstellung der Materialien, wird erst durch ein Gespräch und dann durch einem Lösungsvorschlag, im Sinne beider Parteien, geregelt.

3. Die Haftung für Schäden wird, unabhängig vom Vertragstyp und unabhängig von der Rechtsgrundlage des Schadenersatzanspruchs, auf die Fälle grob fahrlässiger und absichtlicher Schädigungen eingeschränkt; für die Folgen leichter und mittlerer Fahrlässigkeit haftet Mahmoud Media nicht.

Art. 11 Support und Bewertung

Der Auftraggeber wird bei jedem Kontakt im Projekt-Rahmen beurteilt nach: Risikopotential 1-10, Wirtschaftlichkeit 1-10, Fairness 1-10, Höflichkeit 1-10 und Zuverlässigkeit 1-10 beurteilt werden.

Preise können auf Grundlage dieser Bewertung bei neuen Projekten oder Support-Aufträgen nach oben oder unten korrigiert werden. Auftraggeber die in einem Durchschnitt aller Kategorien unter 4 fallen, können aufgefordert werden ihr Verhalten anzupassen, sich Wissen anzueignen und bei wiederholtem Abfall unter 4, wird der Dialog mit dem Auftraggeber gesucht, zwecks einer Einigung, wenn die Einigung nicht erzielt werden kann, wird dem Kunden gekündigt – die geleistete Arbeit muss bezahlt werden.

Art. 12 Mängel

1. Beanstandungen gegen Quantität und/oder Qualität einer von Mahmoud Media erbrachten Leistung oder Lieferung, sind Mahmoud Media unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Erhalt der Lieferung, schriftlich vorzulegen.

2. Bei Mängeln die fristgerecht und berechtigt sind, erfolgt eine Nachbesserung, Gutschrift oder Ersatzlieferung nach Wahl des Kunden. Die Wandlung oder Abtritt vom Vertrag wird hiermit ausgeschlossen.

Art. 13 Datenverarbeitung

1. Die im Rahmen der Geschäftsbeziehung unmittelbar oder durch Dritte bekannt werdenden personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden von Mahmoud Media  in einer automatischen Datei gespeichert und für den Geschäftsverkehr verarbeitet. Der Kunde willigt in diese Datenverarbeitung ein.

  1. Alle nötigen Software und Onlineanbieter die zur Verarbeitung der Daten nötig sind, werden in unserer Datenschutzvereinbarung aufgeführt. Die Einwilligung zur Zusammenarbeit mit Mahmoud Media beinhaltet die Einwilligung zu deren Datenschutzvereinbarung.

Art. 14 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Art. 15 Erfüllungsort
Sofern sich aus dem einzelnen Vertragsverhältnis aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung nichts anderes ergibt, ist der Erfüllungsort am Sitz der Mahmoud Media c/o Mahmoud Media in Fällanden – Uster – Zürich.

Art. 16 Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

1. Die von Mahmoud Media  mit ihren Kunden abgeschlossenen Verträge unterstehen dem schweizerischen Recht.

2. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen Mahmoud Media  und dem Auftraggeber ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz von Mahmoud Media örtlich zuständige Gericht vereinbart.

Hier finden Sie unsere aktuellen AGB als PDF-Datei zum Herunterladen.

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